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Die Impressumpflicht für Seiten dieser Art ist rechtlich noch nicht definitiv geklärt. Um mit "gutem"
Beispiel voranzugehen, hier auch das Impressum für unsere Site (müssen
Sie auch ein Impressum für Ihre Site erstellen, empfiehlt sich der
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Dingenotto Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Christian Dingenotto Haftungshinweis: Trotz
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Kleingedrucktes
/ Rechtliche Rahmenbedingungen Unter den Begriff „geschäftsmäßig“ fallen auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote. Demzufolge werden theoretisch auch alle privaten Webseiten als Teledienst interpretiert. Allerdings ist fraglich, inwieweit das durchgesetzt werden kann. Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten wie z. B. die Impressumspflicht gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass kommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind. |
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